Ratgeber · Gefährdungsbeurteilung

Gefährdungsbeurteilung im Startup: Schritt für Schritt

6 Min. LesezeitRuben Letz-Stroppe

Das Funding ist da, das Team wächst, im Coworking-Space am Kreuzberger Kanal oder im Loft in Friedrichshain sitzen plötzlich zehn Leute. Spätestens jetzt stellt sich eine Frage, die in keinem Pitch-Deck vorkommt: Haben wir eigentlich eine Gefährdungsbeurteilung im Startup? Die ehrliche Antwort lautet in vielen jungen Berliner Unternehmen: nein. Dabei ist sie ab der ersten angestellten Person Pflicht – und mit dem richtigen Vorgehen in wenigen Stunden solide aufgesetzt.

Warum auch ein Startup eine Gefährdungsbeurteilung braucht

Nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) muss jeder Arbeitgeber die Gefährdungen beurteilen, die mit der Arbeit seiner Beschäftigten verbunden sind, und daraus Schutzmaßnahmen ableiten. § 6 ArbSchG verlangt, dass Ergebnis, Maßnahmen und deren Überprüfung dokumentiert werden. Eine Ausnahme für kleine Teams oder junge Firmen gibt es nicht. Werkstudierende, Praktikantinnen und Minijobber zählen genauso dazu wie Vollzeitkräfte.

Viele Gründer denken: „Wir arbeiten doch nur am Laptop.“ Genau dort liegen aber die typischen Risiken moderner Teams – Bildschirmarbeit, improvisierte Arbeitsplätze, hohe Arbeitsdichte und ständige Erreichbarkeit. Und spätestens wenn die Berufsgenossenschaft nach Unterlagen fragt oder ein Investor in der Due Diligence Compliance-Themen prüft, wird eine fehlende Dokumentation unangenehm.

Die Gefährdungsbeurteilung im Startup in 7 Schritten

Das Vorgehen folgt dem bewährten Kreislauf, den auch Berufsgenossenschaften und Aufsichtsbehörden empfehlen:

  1. Arbeitsbereiche und Tätigkeiten festlegen: Büro bzw. Coworking-Fläche, Homeoffice und mobiles Arbeiten, Dienstreisen, ggf. Lager, Events oder Kundentermine.
  2. Gefährdungen ermitteln: Was kann in jedem Bereich passieren? Von Stolperstellen über Ergonomie bis zu Termindruck.
  3. Gefährdungen bewerten: Wie wahrscheinlich ist ein Schaden, wie schwer wäre er? Daraus ergibt sich, was zuerst angegangen wird.
  4. Maßnahmen festlegen: Nach dem STOP-Prinzip – erst technische, dann organisatorische, zuletzt personenbezogene Lösungen.
  5. Maßnahmen umsetzen: Mit klarer Verantwortlichkeit und Termin. „Machen wir irgendwann“ zählt nicht.
  6. Wirksamkeit prüfen: Hat die Maßnahme das Problem tatsächlich gelöst? Kurz nachfassen, zum Beispiel im nächsten Team-Meeting.
  7. Dokumentieren und fortschreiben: Bei Umzug, neuen Tätigkeiten, Wachstum oder nach einem Unfall wird die Beurteilung aktualisiert.

Typische Gefährdungen in Startups und Büros

Die folgenden Punkte tauchen in fast jeder Beurteilung junger Berliner Unternehmen auf:

  • Bildschirmarbeit: Laptop ohne externen Monitor, fehlende Tastatur, Stühle aus dem Möbelhaus-Sale. Die Anforderungen ergeben sich aus der Arbeitsstättenverordnung und werden in der ASR A6 „Bildschirmarbeit“ konkretisiert.
  • Raum und Klima: Zu viele Plätze auf zu wenig Fläche, schlechte Lüftung im Meetingraum, Lärm im offenen Büro.
  • Stolper- und Brandgefahren: Kabelsalat, Mehrfachsteckdosen hintereinander, zugestellte Fluchtwege nach dem Umzug.
  • Erste Hilfe und Notfall: Wer ist Ersthelfer? Wo ist der Verbandkasten? Gibt es einen Plan, wenn der Feueralarm im Coworking-Gebäude losgeht?
  • Psychische Belastung: Hohe Arbeitsdichte, unklare Rollen, ständige Slack-Benachrichtigungen, Arbeit bis spät in die Nacht vor dem nächsten Release.

Homeoffice, Remote und Coworking richtig einbeziehen

Viele Startups arbeiten hybrid. Die Gefährdungsbeurteilung muss das abbilden. Für vereinbarte Telearbeitsplätze im Sinne der Arbeitsstättenverordnung gelten besondere Anforderungen an Einrichtung und Beurteilung. Aber auch beim flexiblen mobilen Arbeiten bleibt das Arbeitsschutzgesetz anwendbar: Sie müssen Gefährdungen beurteilen und Ihr Team unterweisen. Praktisch bewährt haben sich eine kurze Selbstcheck-Liste für das Homeoffice und eine klare Regel, welche Ausstattung das Unternehmen stellt. Mehr dazu lesen Sie in unserem Ratgeber Homeoffice.

Im Coworking-Space ist die Verantwortung geteilt: Für Gebäude, Fluchtwege und Brandschutztechnik ist meist der Betreiber zuständig, für Ihre Beschäftigten und deren Arbeitsplätze bleiben Sie selbst verantwortlich. Klären Sie deshalb schriftlich, wer was regelt – und nehmen Sie das Ergebnis in Ihre Dokumentation auf.

Psychische Belastung nicht vergessen

Seit 2013 nennt § 5 ArbSchG die psychische Belastung ausdrücklich als Gefährdungsfaktor. Gerade in Startups ist das oft der wichtigste Teil: Wachstumsdruck, wechselnde Prioritäten und verschwimmende Grenzen zwischen Arbeit und Freizeit. Ein kurzer, anonymer Team-Fragebogen oder ein moderierter Workshop reicht für den Einstieg. Wie das konkret funktioniert, zeigt unser Beitrag zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung.

Dokumentation: schlank, aber vollständig

Die Dokumentation muss nicht 80 Seiten lang sein. Entscheidend ist, dass folgende Punkte nachvollziehbar sind:

WasBeispiel
Bereich / TätigkeitBildschirmarbeit im Office und Homeoffice
GefährdungVerspannungen durch Laptop-Arbeit ohne Zubehör
MaßnahmeExterner Monitor, Tastatur und Maus für alle Plätze
Verantwortlich / TerminOffice Management, bis Ende des Quartals
Wirksamkeit geprüftKurzabfrage im Team nach acht Wochen

Ein digitales Dokument im gemeinsamen Drive genügt, solange es aktuell gehalten wird und bei einer Kontrolle schnell vorliegt.

Fazit: Einmal sauber aufsetzen, dann mitwachsen lassen

Eine Gefährdungsbeurteilung ist für Startups keine Bürokratie-Bremse, sondern ein Stück Betriebssystem: Sie zeigt, wo Ihr Team geschützt werden muss, und schafft Sicherheit gegenüber Berufsgenossenschaft, Behörden und Investoren. Wichtig ist, sie nicht einmal anzulegen und zu vergessen, sondern bei jedem Wachstumsschritt mitzudenken.

Sie möchten schnell starten? Unsere Gefährdungsbeurteilung Startup-Office ist auf Tech-Teams mit hybriden Arbeitsmodellen zugeschnitten. Wenn Sie lieber eine individuelle Lösung möchten, sprechen Sie mich direkt an – ich erstelle die Beurteilung gemeinsam mit Ihrem Team, vor Ort in Berlin oder remote.

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