Ratgeber · Homeoffice

Gefährdungsbeurteilung Homeoffice.

Der pragmatische Leitfaden für hybride Berliner Teams: So bleiben Startups und Agenturen bei Homeoffice und mobilem Arbeiten DGUV-konform — ohne die Wohnungen der Mitarbeitenden zu inspizieren.

Warum eine GBU fürs Homeoffice Pflicht ist

Sobald Mitarbeitende regelmäßig aus dem Homeoffice arbeiten, gilt §5 ArbSchG genauso wie im Büro. Bei einem fest eingerichteten Telearbeitsplatz greift zusätzlich die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Für flexibles, mobiles Arbeiten bleibt die Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung ebenfalls bestehen — sie fällt nur schlanker aus.

Für Startups in Berlin ist das kein Formalismus: Fehlt die GBU, haftet die Geschäftsführung persönlich für Unfälle im Homeoffice, und die Berufsgenossenschaft kann Leistungen kürzen. Eine saubere Gefährdungsbeurteilung Homeoffice schützt beide Seiten.

Die 6 Merkmalsbereiche fürs Homeoffice

Bildschirmarbeit

Monitorgröße, Sehabstand, Blendfreiheit, Pausenregelung nach ArbStättV Anhang 6.

Ergonomie

Stuhl, Tisch, Sitzhöhe, Beleuchtung — Mindeststandards für Telearbeit.

Elektrische Sicherheit

Zustand von Kabeln, Mehrfachsteckdosen, privaten Geräten — Prüfpflicht.

Psychische Belastung

Erreichbarkeit, Isolation, Entgrenzung — GDA-Leitlinie gilt auch remote.

Arbeitsorganisation

Klare Arbeitszeiten, Pausen, Ruhezeiten nach ArbZG — auch zuhause.

Notfall & Unterweisung

Ersthelfer-Regelung, jährliche Unterweisung, Meldeweg bei Arbeitsunfällen.

Ablauf in 5 Schritten

  1. 1. Regelung festlegen: Homeoffice-Vereinbarung mit klarem Arbeitsort, Arbeitszeit und Anforderungen.
  2. 2. Selbstauskunft einholen: Checkliste zum häuslichen Arbeitsplatz — Bildschirm, Stuhl, Licht, Steckdosen.
  3. 3. Gefährdungen bewerten: Sifa prüft die Angaben, dokumentiert Restrisiken, definiert Maßnahmen.
  4. 4. Unterweisen: Erst- und Jahresunterweisung zu Ergonomie, Datenschutz, Pausen, Notfallmeldung.
  5. 5. Wirksamkeit prüfen: Nachfassen nach 6–12 Monaten, Anpassungen bei Umzug oder neuer Hardware.

Homeoffice-Checkliste für Berliner Startups

  • Schriftliche Homeoffice-Vereinbarung liegt vor
  • Selbstauskunft zum Arbeitsplatz dokumentiert
  • Bildschirm ≥ 22", externe Tastatur und Maus vorhanden
  • Ergonomischer Stuhl gestellt oder bezuschusst
  • Erst- und Jahresunterweisung durchgeführt und quittiert
  • Meldeweg für Arbeitsunfälle im Homeoffice kommuniziert
  • GBU psychischer Belastung berücksichtigt Homeoffice-Faktoren

GBU Homeoffice — als Vorlage oder als Service.

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