Das Angebot einer Fachkraft für Arbeitssicherheit liegt auf dem Tisch, darin steht eine Zahl: so und so viele Stunden pro Jahr. Ist das zu viel, zu wenig oder genau richtig? Wer in Berlin ein Startup, eine Agentur oder ein Büro mit wachsendem Team führt, stellt sich diese Frage früher oder später. Die Antwort steckt in der DGUV Vorschrift 2, der Unfallverhütungsvorschrift für Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Sie wurde neu gefasst und gilt je nach Berufsgenossenschaft seit Ende 2025 bzw. Anfang 2026 in überarbeiteter Form. Hier erfahren Sie, wie Sie Ihren Betreuungsbedarf selbst nachrechnen.
Schritt 1: Beschäftigte richtig zählen
Welches Betreuungsmodell für Sie in Frage kommt, hängt von der Zahl Ihrer Beschäftigten ab. Gezählt wird aber nicht nach Köpfen, sondern nach Arbeitszeit. Teilzeitkräfte fließen anteilig ein:
| Regelmäßige Wochenarbeitszeit | Faktor |
|---|---|
| bis 20 Stunden | 0,5 |
| mehr als 20 bis 30 Stunden | 0,75 |
| mehr als 30 Stunden | 1,0 |
Maßgeblich ist der Jahresdurchschnitt. Ein Team aus 18 Vollzeitkräften und acht Werkstudierenden mit je 20 Stunden kommt damit auf 22 Beschäftigte im Sinne der Vorschrift – obwohl 26 Menschen auf der Gehaltsliste stehen. Saisonkräfte und befristete Aushilfen werden ebenfalls anteilig berücksichtigt.
Schritt 2: Das passende Betreuungsmodell wählen
Die wichtigste Neuerung für kleine Teams: Die Grenze für die vereinfachte Regelbetreuung ist von 10 auf 20 Beschäftigte gestiegen. Daraus ergeben sich im Wesentlichen drei Wege:
- Bis 20 Beschäftigte – Regelbetreuung nach Anlage 1: Es werden keine festen Einsatzstunden berechnet. Sifa und Betriebsarzt unterstützen Sie bei der Gefährdungsbeurteilung und beraten anlassbezogen, etwa bei einem Umzug, neuen Arbeitsmitteln oder nach einem Unfall. In Betreuungsgruppe III, zu der viele Büros gehören, muss die Beurteilung spätestens nach fünf Jahren erneut fachkundig begleitet werden, bei maßgeblichen Änderungen sofort.
- Alternative Betreuung (Unternehmer- oder Kompetenzzentrenmodell): Viele Berufsgenossenschaften bieten kleineren Betrieben Modelle an, in denen sich die Geschäftsführung selbst schulen lässt und Fachleute nur bei Bedarf hinzuzieht. Bis zu welcher Größe das möglich ist, regelt Ihre BG.
- Mehr als 20 Beschäftigte – Regelbetreuung nach Anlage 2: Hier gibt es eine fest berechnete Grundbetreuung plus einen betriebsspezifischen Teil. Um diese Rechnung geht es im nächsten Abschnitt.
Schritt 3: Grundbetreuung nach DGUV Vorschrift 2 berechnen
Für die Grundbetreuung ordnet Anlage 2 jede Betriebsart über ihren Wirtschaftszweig-Schlüssel einer von drei Betreuungsgruppen zu. Je Beschäftigtem und Jahr gelten diese Einsatzzeiten:
| Betreuungsgruppe | Einsatzzeit je Beschäftigtem und Jahr |
|---|---|
| Gruppe I (hohe Gefährdung) | 2,5 Stunden |
| Gruppe II (mittlere Gefährdung) | 1,5 Stunden |
| Gruppe III (geringere Gefährdung) | 0,5 Stunden |
Typische Büro- und IT-Betriebe landen häufig in Gruppe III – verbindlich ist aber allein der Schlüssel Ihres Wirtschaftszweigs in der Vorschrift. Eine Software-Agentur in Mitte mit 30 Beschäftigten in Gruppe III kommt so auf 15 Stunden Grundbetreuung pro Jahr. Diese Zeit teilen sich Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt; jeder von beiden muss mindestens 20 Prozent übernehmen, im Beispiel also wenigstens drei Stunden. Die frühere Zusatzregel von mindestens 0,2 Stunden je Beschäftigtem für jede der beiden Fachkräfte ist entfallen.
Wegezeiten zählen übrigens nicht als Einsatzzeit, und die arbeitsmedizinische Vorsorge wird nicht auf die Grundbetreuung angerechnet. Sie kommt also obendrauf.
Schritt 4: Den betriebsspezifischen Teil nicht vergessen
Viele Angebote enden bei der Grundbetreuung – die Vorschrift aber nicht. Zusätzlich müssen Sie als Unternehmer ermitteln, welche weiteren Leistungen Ihr Betrieb braucht, und diese schriftlich oder elektronisch vereinbaren. Anlässe sind zum Beispiel:
- Umzug in neue Büroflächen oder Umbau eines Lofts
- Einführung von hybriden Arbeitsmodellen oder neuen Arbeitszeitregeln
- schnelles Teamwachstum mit vielen Neueinstellungen
- neue Vorschriften oder geänderte Technische Regeln
- Gesundheitsaktionen, etwa zur psychischen Belastung
Wie viele Stunden dafür nötig sind, legen Sie gemeinsam mit Ihrer Sifa und Ihrem Betriebsarzt fest und prüfen den Bedarf regelmäßig.
Wie viel Betreuung darf digital laufen?
Gerade Berliner Tech-Teams fragen oft, ob die Betreuung komplett per Video funktioniert. Die neue Fassung erlaubt digitale Betreuung ausdrücklich, setzt aber Grenzen: In der Regelbetreuung nach Anlage 2 darf grundsätzlich höchstens ein Drittel der Betreuungszeit digital erbracht werden, und die betrieblichen Verhältnisse müssen der Fachkraft persönlich bekannt sein. Rein digitale Betreuung ohne Termin vor Ort bleibt unzulässig. Für Remote-first-Teams heißt das: Begehung und Kennenlernen vor Ort, Abstimmungen und Folgetermine gern online.
Fazit: Erst rechnen, dann unterschreiben
Mit drei Zahlen – gewichtete Beschäftigtenzahl, Betreuungsgruppe und Mindestanteile – können Sie jedes Sifa-Angebot in wenigen Minuten auf Plausibilität prüfen. Achten Sie darauf, dass auch der betriebsspezifische Teil und die arbeitsmedizinische Vorsorge geregelt sind, sonst entsteht eine Lücke, die erst bei der nächsten Kontrolle auffällt.
Sie möchten wissen, welches Modell für Ihr Team passt? Auf der Seite Betreuung finden Sie meine Betreuungspakete für Berlin und Brandenburg. Oder sprechen Sie mich direkt an – ich rechne Ihren Bedarf gemeinsam mit Ihnen durch.