Ratgeber · Baustelle

SiGeKo in Berlin: Wann Bauherren einen Koordinator brauchen

6 Min. LesezeitRuben Letz-Stroppe

Die Agentur zieht in die neue Etage in Kreuzberg, im Hinterhof in Pankow wird ein Dachgeschoss ausgebaut, das Startup lässt seine Halle in Adlershof umbauen. Elektriker, Trockenbauer, Maler und Lüftungsbauer sind gleichzeitig vor Ort – und irgendwann fällt im Planungsgespräch das Wort SiGeKo. Viele Bauherren in Berlin wissen nicht, dass sie selbst dafür verantwortlich sind, einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator zu bestellen. Hier erfahren Sie, wann das nötig ist und was dahintersteckt.

Was ist ein SiGeKo?

Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator – kurz SiGeKo – sorgt dafür, dass sich die verschiedenen Firmen auf einer Baustelle nicht gegenseitig gefährden. Jedes Unternehmen ist zwar für den Arbeitsschutz der eigenen Leute zuständig. Gefährlich wird es aber an den Schnittstellen: Der Gerüstbauer entfernt einen Seitenschutz, den der Dachdecker noch braucht, oder der Maler arbeitet unter einer Decke, an der gerade gebohrt wird. Genau diese Überschneidungen soll der SiGeKo erkennen und vorab regeln.

Rechtsgrundlage ist die Baustellenverordnung (BaustellV). Sie richtet sich nicht in erster Linie an die Baufirmen, sondern an den Bauherrn – also an Sie, wenn Sie ein Bauvorhaben in Auftrag geben.

Wann brauchen Bauherren einen SiGeKo?

Nach § 3 BaustellV ist ein Koordinator zu bestellen, sobald auf einer Baustelle Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden. Das klingt nach Großprojekt, betrifft aber schon viele kleine Vorhaben: Arbeiten Elektrikerin und Trockenbaufirma gleichzeitig oder nacheinander in Ihrer neuen Büroetage, sind es bereits zwei Arbeitgeber.

Eine Größengrenze gibt es dafür nicht. Auch private Bauherren sind erfasst, etwa beim Bau eines Einfamilienhauses am Stadtrand mit mehreren Gewerken. Die Aufgabe kann der Bauherr selbst übernehmen, wenn er dafür geeignet ist – in der Praxis wird sie meist an eine fachkundige Person übertragen. Wichtig: Auch mit beauftragtem SiGeKo bleibt der Bauherr in der Verantwortung.

Vorankündigung und SiGePlan: die Schwellenwerte

Neben dem Koordinator kennt die Baustellenverordnung zwei weitere Pflichten, die an bestimmte Größen geknüpft sind:

PflichtWann sie gilt
Koordinator (SiGeKo)Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber auf der Baustelle
Vorankündigung an die Behördevoraussichtlich mehr als 30 Arbeitstage und gleichzeitig mehr als 20 Beschäftigte – oder mehr als 500 Personentage
Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGePlan)mehrere Arbeitgeber und entweder vorankündigungspflichtig oder besonders gefährliche Arbeiten nach Anhang II

Die Vorankündigung muss spätestens zwei Wochen vor Einrichtung der Baustelle bei der zuständigen Behörde eingehen und gut sichtbar auf der Baustelle aushängen. In Berlin ist das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit (LAGetSi) zuständig. Was diese Behörde bei Kontrollen darf, lesen Sie in unserem Beitrag Was darf das Landesamt für Arbeitsschutz?

Zu den besonders gefährlichen Arbeiten nach Anhang II zählen unter anderem Arbeiten mit Absturzgefahr aus mehr als 7 Metern Höhe, Arbeiten in Gräben oder Baugruben mit mehr als 5 Metern Tiefe, Arbeiten in der Nähe von Hochspannungsleitungen sowie der Umgang mit bestimmten gefährlichen Stoffen. Bei Fassaden, Dächern und Tiefgaragen in der Berliner Innenstadt ist das schnell erreicht.

Was der SiGeKo konkret macht

Die Arbeit beginnt nicht erst mit dem ersten Bagger, sondern schon in der Planung:

  1. Planungsphase: Der SiGeKo stimmt die Abläufe aus Sicht des Arbeitsschutzes ab, erstellt bei Bedarf den SiGePlan und stellt eine Unterlage für spätere Arbeiten am Bauwerk zusammen – etwa, wie Dach oder Fassade später sicher gewartet werden können.
  2. Ausführungsphase: Er koordiniert die Firmen vor Ort, achtet darauf, dass Arbeitgeber und Selbstständige ihre Pflichten erfüllen, passt den SiGePlan bei Änderungen an und organisiert die Zusammenarbeit, zum Beispiel über Baustellenbegehungen und Koordinationsbesprechungen.

Welche Kenntnisse ein Koordinator mitbringen sollte, beschreibt die Regel zum Arbeitsschutz auf Baustellen RAB 30: baufachliche Kenntnisse, Arbeitsschutzwissen und spezielle Koordinatorenkenntnisse. Fragen Sie bei der Beauftragung ruhig nach einem entsprechenden Nachweis.

Typische Fehler von Bauherren

  • Zu spät bestellt: Der SiGeKo wird erst gesucht, wenn die Baustelle läuft – dann ist die Planungsphase schon verpasst.
  • „Das macht der Generalunternehmer“: Das geht nur, wenn die Aufgabe ausdrücklich und schriftlich übertragen wurde.
  • Vorankündigung vergessen: Fehlt sie trotz Pflicht, ist das eine Ordnungswidrigkeit nach der Baustellenverordnung.
  • Mieterausbau unterschätzt: Auch wer als Mieter eine Gewerbefläche ausbauen lässt, kann Bauherr im Sinne der Verordnung sein.

Fazit

Sobald auf Ihrer Berliner Baustelle mehr als eine Firma arbeitet, brauchen Sie einen SiGeKo – unabhängig von der Größe des Projekts. Ab den Schwellenwerten kommen Vorankündigung und SiGePlan hinzu. Wer die Koordination früh in der Planung verankert, vermeidet nicht nur Bußgelder, sondern vor allem Unfälle an den Schnittstellen zwischen den Gewerken.

Sie planen einen Umbau, einen Mieterausbau oder einen Neubau in Berlin und sind unsicher, welche Pflichten auf Sie zukommen? Sprechen Sie mich direkt an – ich kläre mit Ihnen, ob ein SiGeKo nötig ist und wie die Koordination aussehen kann. Für die laufende Kontrolle vor Ort finden Sie die Checkliste Baustellenbegehung im Shop.

Beratung anfragen

Sie möchten das Thema in Ihrem Betrieb sauber aufstellen? Ich unterstütze Sie als Fachkraft für Arbeitssicherheit in Berlin und Brandenburg.

Beratung anfragen

Passende Dokumente & Leistungen

Weitere Artikel

Unterweisung27. Oktober 2026

Unterweisungen digital: Was ist rechtssicher möglich?

E-Learning statt Pausenraum-Vortrag? Was digitale Unterweisungen leisten dürfen, wo Präsenz Pflicht bleibt und wie Berliner Teams den Nachweis sauber führen.

Artikel lesen
Recht & Pflichten23. Oktober 2026

Homeoffice & mobiles Arbeiten: Pflichten des Arbeitgebers

Remote-first, hybrid oder zwei Tage Büro? Welche Arbeitsschutzpflichten Arbeitgeber beim Homeoffice und mobilen Arbeiten haben – kompakt für Berliner Teams.

Artikel lesen
Recht & Pflichten20. Oktober 2026

DGUV Vorschrift 2: Betreuungszeit für Büros berechnen

Wie viele Stunden Sifa und Betriebsarzt braucht Ihr Berliner Büro wirklich? So bestimmen Sie Betreuungsmodell und Einsatzzeit nach der neuen DGUV Vorschrift 2.

Artikel lesen