Viele Berliner Unternehmer:innen kennen die Berufsgenossenschaft — aber nicht die staatliche Aufsichtsbehörde. Was das Landesamt für Arbeitsschutz darf, welche Befugnisse es hat und wie Sie Kontrollen souverän begegnen.
Wer ist das Landesamt für Arbeitsschutz?
Das Landesamt für Arbeitsschutz ist die staatliche Aufsichtsbehörde des Bundeslandes. In Berlin ist das das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi), in Brandenburg das entsprechende Landesamt in Potsdam. Während die Berufsgenossenschaft als Unfallversicherungsträger für die DGUV-Vorschriften zuständig ist, überwacht das Landesamt die Einhaltung staatlicher Gesetze — vor allem des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG), der Arbeitsstättenverordnung und der Betriebssicherheitsverordnung.
Beide Institutionen prüfen unabhängig voneinander — und beide dürfen Ihren Betrieb kontrollieren.
Die vier zentralen Befugnisse
Betretungsrecht
Das Landesamt darf Betriebsstätten während der Betriebszeiten unangekündigt betreten, besichtigen und prüfen — in Berlin und Brandenburg.
Unterlageneinsicht
Einsicht in Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungsnachweise, Betriebsanweisungen, Prüfprotokolle und Unfallunterlagen kann verlangt werden.
Anordnungen & Stilllegung
Bei Mängeln werden verbindliche Anordnungen mit Fristen erteilt. Bei akuter Gefahr dürfen Maschinen oder Bereiche sofort stillgelegt werden.
Bußgelder & Verfahren
Verstöße gegen das ArbSchG können mit Bußgeldern bis zu 500.000 € geahndet werden; vorsätzliche Gefährdung kann strafrechtlich verfolgt werden.
Anlässe für eine Kontrolle
- Routinemäßige Betriebsprüfung — besonders in gefahrenträchtigen Branchen wie Handwerk, Bau und Gastronomie
- Nach einem meldepflichtigen Arbeitsunfall oder einem Beinaheunfall
- Auf Beschwerden von Beschäftigten, Nachbarbetrieben oder Kund:innen
- Im Rahmen behördlicher Schwerpunktaktionen (z. B. psychische Belastung, Bildschirmarbeit, Baustellen)
- Bei der Anmeldung neuer Betriebsstätten oder gefährlicher Anlagen
Landesamt vs. Berufsgenossenschaft
| Landesamt für Arbeitsschutz | Berufsgenossenschaft | |
|---|---|---|
| Rechtsgrundlage | Staatliche Gesetze (ArbSchG, BetrSichV) | DGUV-Vorschriften (Unfallverhütungsvorschriften) |
| Rolle | Staatliche Aufsichtsbehörde | Gesetzliche Unfallversicherung |
| In Berlin | LAGetSi | Branchenabhängig, z. B. BG BAU, BGHW |
| Sanktionen | Bußgelder bis 500.000 €, Anordnungen | Beitragszuschläge, Leistungskürzungen |
So bereiten Sie sich vor
Die beste Antwort auf eine Kontrolle ist lückenlose Dokumentation. Halten Sie bereit:
- Aktuelle Gefährdungsbeurteilungen für alle Tätigkeiten — inklusive psychischer Belastung
- Unterweisungsnachweise mit Datum und Unterschrift der Beschäftigten
- Schriftliche Beauftragung der Fachkraft für Arbeitssicherheit und des Betriebsarztes
- Betriebsanweisungen für Maschinen, Gefahrstoffe und Arbeitsverfahren
- Prüfprotokolle für elektrische Anlagen, Leitern, Regale und weitere Arbeitsmittel
- Verbandbuch und Unfallanzeigen der letzten Jahre
Eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit erstellt und pflegt diese Unterlagen für Sie — und begleitet Sie auf Wunsch durch die Kontrolle selbst.
Gut vorbereitet in die nächste Kontrolle
Wir erstellen Ihre komplette Arbeitsschutz-Dokumentation für Berlin und Brandenburg — prüffest, digital abrufbar und immer aktuell.
Häufige Fragen
Darf das Landesamt unangekündigt in meinen Betrieb kommen?
Ja. Die Aufsichtsbehörden dürfen Betriebsstätten während der Betriebszeiten unangekündigt betreten und prüfen.
Wie hoch können Bußgelder ausfallen?
Bis zu 500.000 € nach dem Arbeitsschutzgesetz; bei vorsätzlicher Gefährdung zusätzlich strafrechtliche Folgen.
Welche Behörde ist in Berlin zuständig?
Das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi). Daneben prüft Ihre Berufsgenossenschaft.
Muss ich bei einer Kontrolle kooperieren?
Ja, Duldungs- und Mitwirkungspflichten bestehen. Sie dürfen aber Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit hinzuziehen — das ist empfohlen.